Gesetzliche Krankenkassen: Es besteht bei allen gesetzlichen Kassen die Möglichkeit zur Abrechnung. In der Regel werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei gesetzlich versicherten Patienten benötige ich zu Beginn jedes Behandlungs-Quartals die Krankenkassenkarte.
Private Krankenkassen: Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen bzw. den Beihilfestellen übernommen. Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung immer von Ihrem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Krankenversicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.
Selbstzahler: Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen. Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.
Absagen: Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen im Rahmen verbindlich vereinbarter Behandlungen berechne ich ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar entsprechend dem unterzeichneten Behandlungsvertrag.